Bankauftrag

Bankauftrag
Bạnk|auf|trag, der:
Auftrag an eine 2Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen.

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Bạnk|auf|trag, der: Auftrag an eine 2Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Auftrag — I. Bürgerliches Recht:Vertrag nach §§ 662–674 BGB, durch den sich eine Partei (der Beauftragte) verpflichtet, ein ihr von der anderen Partei (dem Auftraggeber) übertragenes Geschäft für diese unentgeltlich sorgfältig auszuführen. 1. Annahme: Wer… …   Lexikon der Economics

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